1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem gewerblichen-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen angerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie oder
3. eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie nachweist oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten aus Prüfungsteilen, die auf das Ziel zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin – Vernetzte Industrie ausgerichtet sind und mindestens sechs Monate einschlägige Praktika oder Berufspraxis nachweisen kann.